Möchtet Ihr Euch bewerben, sendet eine e-mail an:
" hagenvoncoelln(at)web.de"
Kurze Beschreibung, dann gibt es den entsprechenden Kontrakt:
- Händler-Kontrakt
- Handwerker-Kontrakt
- Künstler-Kontrakt
- Schankwirt-Kontrakt
- Lager-Kontrakt
Markt- und Festregularien
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Stupor Mundi / Georg Hagen Diezer Str. 70 65549 Limburg/Lahn
Für alle Teilnehmer der Mittelalterfeste soll generell gelten:
Teilnahmebedingungen für alle Marktteilnehmer
1. Allgemeines:
Unsere historischen Mittelalterfeste finden an ausgesuchten Orten statt. Markt- und Veranstaltungstage sind verbindlich und werden für jedes Spektakel definiert.
Der Tross derer Hagen von Coelln zu Lindenburg wird für das Kontor „Stupor Mundi“ aus Limburg an der Lahn dem Feste und dem Markt ein mittelalterliches, historisches Aussehen verleihen und erwartet dies auch von den Teilnehmern. Es wird ein besonderes Augenmerk auf die Qualität der Händler und Darsteller, also sämtlicher Akteure gelegt.
Neuzeitliche Waren, wie z.B. moderne Kleidung, dürfen nicht im Warenangebot erscheinen. Wir weisen darauf hin, dass elektrisch betriebene Geräte und moderne Behältnisse, wenn sich ihr Gebrauch schon nicht vermeiden lässt, wenigstens dem Blick der Marktbesucher entzogen werden und Geräusche von Maschinen vermieden werden. (Abdeckung durch Sackleinen, Schilfmatten, Weidengeflecht usw.) Als Faustregel sollte gelten: Je weniger Elektrizität, desto besser der Marktstand. Dies gilt in besonderem Maße auch für handwerkliche Demonstrationsstände.
Der Aufbau von Partyzelten oder getarnten Garten-Pavillions auf dem Marktgelände ist, egal in welcher Farbe, unter keinen Umständen zulässig.
2. Anmeldung
Wenn Sie teilnehmen möchten, schicken Sie den zugesendeten Marktvertrag bitte bis zum vorgegebenen Tage vollständig ausgefüllt an uns zurück.
Kontaktadresse: StuporMundi, Kontor für Mittelalter, Kunst und Kultur z. Hd. Hagen, Diezer Str. 70, in 65549 Limburg/Lahn Tel.: 06431/4077000 Mobil: 0157/84565961 Mail: hagenvoncoelln(at)web.de |
Verspätet eingehende Anmeldungen können u.U. nicht mehr berücksichtigt werden.
3. Standplatz
Dem Akteur wird ein Standplatz in den vorab an den Veranstalter gemeldeten Abmaßen zugesichert.
4. Standgebühren
Die Standgebühren oder der Zehnt werden für jede Veranstaltung einvernehmlich vereinbart.
5. Aufbau und Markt
Die Auf- und Abbauzeiten sowie die Marktzeiten sind für den Akteur verbindlich.
Der Akteur sichert zu, den Stand / die Stände bis zur Abnahme fertig auf dem von dem Veranstalter zugewiesenen Standplatz hergerichtet zu haben.
Der Stand des Akteurs während der regulären Öffnungszeiten des Marktes geöffnet und verkaufsbereit zu halten.
6. Konzession, Genehmigungen, usw.
Der Akteur beantragt alle für seine Teilnahme an der Veranstaltung notwendigen Konzessionen und Genehmigungen auf eigene Rechnung und hält diese bei der Veranstaltung bereit.
7. Brandschutz
Jeder Akteur ist verpflichtet, den Brandschutz der Veranstaltung zu unterstützen.
8. Wasser, Strom Brandholz
Im Regelfalle werden von dem Veranstalter Wasser, Strom und Brandholz in angemessenen Umfang zur Verfügung gestellt. Details werden für die Veranstaltung geregelt.
9. Schäden
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden die dem Akteur durch seine Teilnahme entstehen.
10. Abfallbeseitigung
Der Veranstalter lässt an mehreren Orten Abfallbehälter zur Verfügung stellen. Anfallender Abfall ist von jedem Akteur selbstständig während und nach der Veranstaltung in diesen zu entsorgen. Details werden für die Veranstaltung geregelt.
11. Sonstiges
Der Akteur stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen frei, die aus Krieg, Terror, höherer Gewalt oder anderen nicht von dem Veranstalter zu vertretenden Ausfällen entstehen. Details werden für die Veranstaltung geregelt.
12. Unterschriften
Der Marktvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Akteur gilt als rechtskräftig geschlossen wenn der vom Akteur eingereichte und einseitig unterschriebene Vertrag von dem Veranstalter schriftlich bestätigt wurde.
Limburg im Jahre _________
Unterschriften
© Gaudium Mundi 2014